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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Flowcraft
Stand April 2026

Hinweis zur Sprache und Technologieeinsatz

Zur besseren Lesbarkeit wird in sämtlichen Texten und Dokumenten von Flowcraft auf die gleichzeitige Nennung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.

Flowcraft setzt digitale Tools und KI-Systeme zur Effizienzsteigerung in der eigenen Arbeit sowie in Kundenprojekten ein. Die Verantwortung für die finalen Ergebnisse liegt bei Flowcraft als Beratungspartner.

Art. 1 — Geltungsbereich und Grundlagen

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Flowcraft (nachfolgend «Berater») und seinen Auftraggebern. Sie gelten für alle Dienstleistungen in den Bereichen Digitalisierungs-Beratung, Prozessautomatisierung, Systemintegration, Einsatz künstlicher Intelligenz sowie Begleitung von Change-Management- und Digital-Balance-Initiativen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie von Flowcraft ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert dieser Frist schriftlich, gelten sie als akzeptiert.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Mitteilungen (E-Mail, E-Signatur oder Plattform-Kommunikation) sind der Schriftform gleichgestellt.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine inhaltlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.

Art. 2 — Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Flowcraft sind freibleibend. Preisangaben auf der Website, in Präsentationen oder Dokumenten gelten als Richtpreise.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) oder durch Projektstart mit stillschweigender Zustimmung des Auftraggebers.

Art. 3 — Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Flowcraft erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen in drei Bereichen: Automation (digitale Prozesse, Systemintegration, APIs), Intelligenz (sinnvoller Einsatz von KI-Tools und -Modellen) sowie Mensch (Digital Balance, Change Management, Team-Enablement).

3.2 Art, Umfang und Ziel der Leistungen werden in Offerten, Projektvereinbarungen oder Leistungsbeschrieben festgelegt. Pauschalpreise gelten nur für klar definierte und abgegrenzte Leistungen.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Zeit- und Kostenfolgen gelten als genehmigt, sobald der Auftraggeber die geänderten Spezifikationen freigibt.

3.4 Projekte folgen dem vereinbarten Projektplan. Test-, Abnahme- und Einführungsphasen sind integraler Bestandteil. Ohne schriftliche Mängelrüge innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Übergabe gilt die Leistung als abgenommen.

3.5 Flowcraft schuldet grundsätzlich eine sorgfältige Beratung und Umsetzung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Konkrete Einspar-, Effizienz- oder Umsatzversprechen bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

Art. 4 — Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

4.2 Die gelieferten Arbeiten und Ergebnisse sind nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

4.3 Unterbleibt die Mitwirkung, entfällt jede Haftung von Flowcraft für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden. Der dadurch entstehende Zusatzaufwand kann nach effektivem Aufwand verrechnet werden.

4.4 Flowcraft kann qualifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer beiziehen und bleibt gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion verantwortlich (Art. 101 OR).

Art. 5 — Preise, Pausierung und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer.

5.2 Zusatzleistungen ausserhalb des definierten Leistungsumfangs werden zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

5.3 Bei Pausierung von laufenden Mandaten gelten folgende Regeln: bis 30 Tage wird der volle Monat verrechnet, ab einem Monat 50 % des vereinbarten Monatshonorars. Bei Wiederaufnahme kann im ersten Monat ein Zusatzaufwand von bis zu 50 % für Wiedereinarbeitung verrechnet werden.

5.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Flowcraft Leistungen aussetzen und Verzugszinsen von 5 % p. a. verlangen (Art. 102 OR).

5.5 Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Cloud- oder API-Gebühren, Hosting Dritter) können im Voraus fakturiert werden. Eine Administrationspauschale von bis zu 10 % kann erhoben werden.

5.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, ausser bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Teilleistungen dürfen separat fakturiert werden. Bei Mahnverfahren trägt der Auftraggeber die anfallenden Inkassokosten.

Art. 6 — Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Die Urheberrechte an allen von Flowcraft geschaffenen Leistungen — insbesondere Konzepten, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Automatisierungs-Flows, Prompts, Scripts und Software-Komponenten — verbleiben bei Flowcraft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Modifikation der Werke ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Flowcraft zulässig.

6.3 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn entwickelten, produktiv eingesetzten Arbeitsergebnissen (z. B. konkreten Automatisierungen, kundenspezifischen Konfigurationen) ein unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei Flowcraft.

6.4 Rohdaten, Arbeitsstände, Quellcodes oder Projektdateien bleiben Eigentum von Flowcraft. Eine Herausgabe bedarf einer separaten Vereinbarung und Vergütung (Buyout).

Art. 7 — Datenschutz

7.1 Flowcraft verarbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und — sofern anwendbar — der DSGVO.

7.2 Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der übermittelten Daten und Inhalte verantwortlich.

7.3 Werden Personendaten im Auftrag verarbeitet (z. B. im Rahmen von Automatisierungen, KI-Prototypen oder Systemintegrationen), erfolgt dies auf Grundlage eines separaten Auftragsbearbeitungsvertrags (AVV).

7.4 Flowcraft und seine Partner treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

7.5 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Informationspflichten und Einwilligungen (z. B. Cookie- und Tracking-Einwilligungen auf seinen eigenen Systemen) verantwortlich.

Art. 8 — Rechtliche Verantwortung für Inhalte

8.1 Der Auftraggeber ist für alle gelieferten oder freigegebenen Inhalte rechtlich verantwortlich, auch wenn sie auf Vorschlägen von Flowcraft beruhen.

8.2 Für die Beschaffung und Einhaltung notwendiger Lizenzen (z. B. für Drittsoftware, KI-Dienste, APIs oder Datenquellen, die im Auftrag betrieben werden) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8.3 Flowcraft übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, Lizenzkonflikte oder Gebührenforderungen, die aus vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten resultieren.

Art. 9 — Einsatz von KI und Automatisierung

9.1 Flowcraft setzt KI- und Automatisierungssysteme sowohl in der eigenen Arbeit als auch in Kundenprojekten ein, um Prozesse effizienter und Ergebnisse besser zu gestalten.

9.2 Der Einsatz erfolgt unter Beachtung datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben. Wo sinnvoll, werden EU-/CH-konforme Anbieter bevorzugt.

9.3 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse — insbesondere Texte, Analysen, Klassifikationen und automatisierte Entscheide — vor produktivem Einsatz auf sachliche und rechtliche Richtigkeit. KI-Ergebnisse sind Entscheidungsgrundlagen, keine Entscheide.

9.4 Flowcraft haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen infolge von Richtlinien-, Preis- oder Modelländerungen, API-Ausfällen oder Sperrungen durch Drittanbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Microsoft).

Art. 10 — Nutzung externer Tools, Bibliotheken und Ressourcen

10.1 Für Automatisierungs-, Integrations- und KI-Projekte werden externe Dienste, Bibliotheken, Frameworks und APIs eingebunden (z. B. Make, n8n, Zapier, Cloud-Dienste, KI-APIs, CRM- oder ERP-Systeme).

10.2 Flowcraft schuldet keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionalität oder rechtliche Konformität dieser externen Ressourcen. Änderungen von Nutzungsbedingungen, Lizenzen, Preisen oder technischer Verfügbarkeit durch Drittanbieter liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Flowcraft.

10.3 Werden externe Ressourcen später technisch, rechtlich oder wirtschaftlich unbrauchbar, ist Flowcraft berechtigt, sie zu ersetzen oder zu entfernen. Anpassungs-, Umstellungs- oder Migrationsleistungen können zusätzlich verrechnet werden.

10.4 Flowcraft haftet nicht für Ausfälle, Darstellungsfehler, Datenverluste, Sicherheitsrisiken oder juristische Ansprüche, die aus der Nutzung externer Ressourcen entstehen, sofern Auswahl und Integration sorgfältig vorgenommen wurden.

Art. 11 — Gewährleistung und Haftung

11.1 Flowcraft haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Flowcraft nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und lediglich bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11.3 Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden — wie Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden — ist ausgeschlossen.

11.4 Die Haftung von Flowcraft ist insgesamt auf das im jeweiligen Mandat vereinbarte Auftragsvolumen der letzten zwölf Monate begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.

11.5 Für Leistungen Dritter haftet Flowcraft nur im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion. Dies gilt insbesondere für Cloud- und KI-Anbieter, Plattformbetreiber sowie Software-Lizenzgeber.

11.6 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Flowcraft (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskonflikte, Cyberangriffe oder technische Störungen Dritter) entfällt jegliche Haftung.

Art. 12 — Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Verträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Einmalige Projekte enden mit Abschluss und Abnahme.

12.2 Laufende Beratungs- oder Betriebsmandate sind, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende kündbar.

12.3 Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung.

12.4 Bestimmungen zu Vergütung, Nutzungsrechten, Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Gerichtsstand gelten über das Vertragsende hinaus fort.

Art. 13 — Vertraulichkeit und Referenznutzung

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, geheim zu halten. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach deren Beendigung.

13.2 Flowcraft darf abgeschlossene Projekte mit Logo und Kurzbeschreibung als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Sensible Details bleiben auch bei einer Referenznutzung vertraulich.

Art. 14 — Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen

14.1 Flowcraft kann zur Leistungserbringung externe Partnerunternehmen beiziehen und bleibt Hauptansprechpartnerin für den Auftraggeber.

14.2 Zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Partnern entsteht keine direkte Vertragsbeziehung, ausser wenn schriftlich vereinbart.

14.3 Ohne schriftliche Zustimmung von Flowcraft ist eine direkte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und beauftragtem Partner während der Projektlaufzeit und für zwölf Monate danach unzulässig.

14.4 Die Preisgestaltung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ausschliesslich durch Flowcraft. Einkaufskonditionen, Partnerpreise und interne Margen dienen der Deckung von Steuerung, Qualitätssicherung und Risikoübernahme und sind vertraulich.

Art. 15 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Flowcraft in der Schweiz.

Stand: April 2026

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